Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Inanspruchnahme von Sicherheitsdienstleistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Pro Guardian e.K. und unseren Kunden. Durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen Pro Guardian e.K., Von-Droste-Straße 11, 41515 Grevenbroich (nachfolgend "Auftragnehmer" oder "Pro Guardian") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen.
Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Vertragspartner ist ausschließlich Pro Guardian e.K. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können vom Auftraggeber nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers auf Dritte übertragen werden.
Für die Zwecke dieser AGB gelten folgende Definitionen:
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Erbringung der Dienstleistung zustande. Die Auftragsbestätigung kann in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen.
Anfragen des Auftraggebers stellen ein Angebot zum Vertragsschluss dar. Der Auftragnehmer kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Art und Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung.
Der Auftragnehmer bietet folgende Sicherheitsdienstleistungen an:
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Dienstleistungen durch qualifizierte Mitarbeiter oder Subunternehmer erbringen zu lassen. Das eingesetzte Sicherheitspersonal verfügt über die erforderlichen Qualifikationen und Zulassungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 34a GewO).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Dienstleistungen fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Sicherheitstechnik auszuführen.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Hilfsmittel zur Verfügung, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen erforderlich sind.
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
Verletzt der Auftraggeber schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, so haftet er für die daraus entstehenden Mehrkosten und Verzögerungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistung zu verweigern, bis der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nachkommt.
Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers bzw. nach der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich geleisteten Stunden bzw. nach dem vereinbarten Pauschalbetrag. Bei Stundensätzen gelten folgende Regelungen:
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Preise anzupassen, wenn sich die Kosten für Personal, Material oder gesetzliche Abgaben nach Vertragsschluss erhöhen. Die Preisanpassung ist dem Auftraggeber mit einer Frist von 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen.
Sofern nicht anders vereinbart, gehen Fahrtkosten, Parkgebühren, Verpflegungsmehraufwand und sonstige Auslagen zu Lasten des Auftraggebers. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt die Rechnungsstellung monatlich im Nachhinein, jeweils bis zum 5. Werktag des Folgemonats.
Die Zahlung erfolgt auf das in der Rechnung angegebene Konto des Auftragnehmers. Als Zahlungstermin gilt der Tag der Gutschrift auf dem Konto des Auftragnehmers.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderungen zurückzuhalten.
Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Bei Verträgen ohne feste Laufzeit gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.
Verträge mit fester Laufzeit können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.
Verträge ohne feste Laufzeit können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
Mit Beendigung des Vertrages sind alle noch offenen Forderungen sofort fällig. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig berechnet.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für Schäden an beim Auftraggeber befindlichen Sachen ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vom Sicherheitspersonal des Auftragnehmers vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, durch den Auftraggeber selbst, durch Dritte oder durch unzureichende oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers verursacht wurden.
Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen betragen:
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Ebenso bleiben gesetzliche Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
Schadensersatzansprüche verjähren in 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um Ansprüche aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Beide Parteien verpflichten sich, über alle im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung und -durchführung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei Stillschweigen zu bewahren.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Der Auftragnehmer verpflichtet sein Sicherheitspersonal zur Verschwiegenheit über alle bei der Durchführung des Auftrags erlangten Kenntnisse.
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:
Alle vom Auftragnehmer erstellten Sicherheitskonzepte, Analysen, Pläne und sonstigen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber erhält das Recht, diese Unterlagen für die vereinbarten Zwecke zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen und andere Rechtsvorbehalte nicht zu entfernen oder zu verändern.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Der Auftragnehmer verpflichtet sein Personal zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß § 53 BDSG.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Dienstleistungen fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Sicherheitstechnik erbracht werden.
Der Auftraggeber hat Mängel der Dienstleistung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Mängelanzeige erlöschen die Gewährleistungsansprüche.
Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Beseitigung des Mangels oder durch Erbringung einer mangelfreien Leistung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei nur unerheblichen Mängeln besteht kein Rücktrittsrecht.
Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme bzw. Leistungserbringung.
Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare, unvermeidbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, einander unverzüglich über das Vorliegen und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt zu informieren und sich nach Treu und Glauben um die Überwindung der Störung zu bemühen.
Dauert die höhere Gewalt länger als 2 Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
Die Zustimmung des Auftraggebers gilt als erteilt, wenn er der Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung dieser Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs besonders hinweisen.
Widerspricht der Auftraggeber, gelten die bisherigen AGB fort. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der neuen AGB ordentlich zu kündigen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame oder durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Auftraggeber Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates anwendbar.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers in Grevenbroich.
Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.
Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist, soweit nicht anders vereinbart, der Sitz des Auftragnehmers in Grevenbroich.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Bei Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zur Vertragsgestaltung stehen wir Ihnen zur Verfügung.